Notarkosten
Neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten bei dem Erwerb eines Grundstücks sind auch Gerichts- und Notargebühren zu berücksichtigen.
Zusammen mit der Grunderwerbsteuer betragen diese 7% des Kaufpreises als Kaufnebenkosten. Die Notarkosten können im Rahmen einer Vollfinanzierung auch finanziert werden ohne Eigenkapital einzubringen.